Jäger sind Wildschadenspflichtig

Wildschäden in der Landwirtschaft sind gemäß § 29 BJG (Bundesjagdgesetz)

ersatzpflichtig. Das gilt für Schäden die durch folgende Wildarten verursacht wurden.

Das ist das Schalenwild (Schwarz-, Reh-, Rot- und Damwild). Schadensersatzpflicht sind aufstehende Feldfrüchte

(Feldfrüchte zwischen Saat und Ernte). Darunter zählen auch abgeerntete, jedoch noch nicht eingebrachte

Feldfrüchte. Dazu gehören auch Substanzschäden das sind z.B. Flurschäden die durch das Brechen (wühlen) von Schwarzwild

verursacht werden. So müssen Wühlgruben, die bis zu einem halben Meter tief sein können, im Grünland häufig mit zusätzlich

angefüllten Mutterboden wieder ausgeglichen, eingeebnet und neu eingesät werden. Wer haftet jetzt für diese Schäden?

Bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken hat grundsätzlich die Jagdgenossenschaft Wildschadensersatz zu leisten. Meistens wird aber die Haftung im Jagdpachtvertrag dem Jagdpächter übertragen. Statt der Wiederherstellung der Schäden kann der Betroffene auch den Ausgleich in Geld verlangen. Hier wird dann ein Wildschadensgutachten erstellt. In der ersten Phase treffen sich der Bertoffene Landwirt mit dem Jagdpächter und einem Wildschadensgutachter. Dann bemüht man sich um eine gütliche Einigung. Wenn diese scheitert, wird das Verfahren

vor Gericht verhandelt. Mittlerweile haben sich Unternehmen darauf spezialisiert, mit einer Drohne die Schadfläche abzufliegen um den Wildschaden auf den Quadratzentimeter berechnen zu können. Sollte der Jagdpächter bei Gericht dem Verfahren unterliegen so muss er letztendlich den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Mittlerweile gibt es Reviere die nicht mehr verpachtet werden können da der Pächter durch den erstandenen Wildschaden in den Ruin getrieben werden können. Als Präventivmaßnahme ist es wichtig den Dialog und die Zusammenarbeit mit dem Landwirt zu suchen. Gerade bei dem Maisanbau ist es wichtig das der Landwirt Schussschneisen anlegt die es ermöglicht das Schwarzwild effektiv bejagen zu können. Darüber hinaus sind die Jäger bestrebt, durch revierübergreifende Drückjagden einen erhöhten Schwarzwildabschuss und somit die weiter Vermeidung von Wildschäden zu vermeiden.

Es muss also gehandelt werden und somit rufen die unteren Jagdbehörden in Brandenburg die Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Landwirte und auf, Wildschäden gemeinsam zu vermeiden, zu mindern und einvernehmlich zu regeln.

 

 

Matthias Vollmer JV Brandenburg