Finanzordnung

Finanzordnung des JV Brandenburg/H. e.V. beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 28.02.2014 § 1         Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit   Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das heißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen stehen. Für den Verein gilt generell das Kostendeckungsprinzip im Rahmen des […]

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